Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich die Novelle der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer zu Qualifikationen und einem Operationspass für ästhetische Operationen (ÄsthOp-VO 2013). Das Fadenlifting mit PLLA-, PLCL, Polypropylen- und PDO-Fäden wird nun offiziell als ästhetische Operation eingestuft.
Für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin bedeutet dies, dass künftig eine spezielle Berechtigung gemäß § 4 Abs. 3 Z 3 ÄsthOpG i.V.m. § 3 Abs. 1 ff ÄsthOp-VO 2013 erforderlich ist, um diese Eingriffe durchführen zu dürfen.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das:
Sie können sich darauf verlassen, dass Fadenliftings nur noch von speziell qualifizierten Ärztinnen und Ärzten angeboten werden. Die neue Regelung garantiert ein rechtlich gesichertes, fachgerechtes und sicheres Behandlungsumfeld.
Meine Qualifikation:
Durch meine umfangreichen fachspezifischen Aus- und Weiterbildungen erfülle ich sämtliche gesetzlichen Vorgaben und habe die erforderliche Berechtigung von der Österreichischen Ärztekammer erhalten (Bescheid AZ 25-031). Somit biete ich Ihnen Fadenlifting-Behandlungen auf höchstem fachlichen Niveau in meiner Ordination in Wien an.
Ihre Vorteile im Überblick:
✓ Modernes Fadenlifting nach aktuellem österreichischem Recht.
✓ Behandlung nur durch zertifizierte und geprüfte Fachärztin/Facharzt.
✓ Höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
✓ Transparente Beratung und individuelle Behandlungskonzepte.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehe ich jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
Ihre
Dr. Karin Lewinsky